Chronische Nierenkrankheiten (chronic kidney disease, CKD) sind dadurch definiert, dass sie mehr als 3 Monate anhalten, und dass organische bzw. histologische Veränderungen und eine Fehlfunktion nachweisbar sind.
Mehr lesenNachbesetzung von Vertragsarztsitzen in Gemeinschaftspraxen – Missbrauchskontrolle
Bei der Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen findet eine Ausschreibung und eine Auswahl unter allen Bewerbern durch den Zulassungsausschuss statt. Durch das
Mehr lesenZulassungsrechtliche Änderungen: Zu Änderungen des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung – Versorgungsstrukturgesetz
Zulassungsrechtliche Änderungen beim GKV-Versorgungsstrukturgesetz: Der Kreis der Träger, die MVZ gründen dürfen, ist um Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen nach § 126 Abs. 3 SGB V erweitert worden.
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Jüngste zulassungsrechtliche Änderungen beim GKV-Versorgungsstrukturgesetz Das jetzt vorliegende Versorgungsstrukturgesetz enthält Vorgaben zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung, Regelungen zur Sicherstellung der ärztlichen
Mehr lesenWerbung mit Rabatten und Festpreisen durch Zahnärzte unzulässig
Werbung mit Rabatten und Festpreisen durch Zahnärzte unzulässig Das Landgericht Köln hat sich in 2 Urteilen mit der Werbung von
Mehr lesenZweigpraxis
Eine Zweigpraxis liegt vor, wenn ein Arzt zusätzlich zu seinem Hauptsitz weitere Praxisräume an einem anderen Standort eröffnet und dort
Mehr lesenVertragsarztzulassung
Die Vertragsarztzulassung berechtigt den Arzt, gesetzlich krankenversicherte Patienten auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen zu behandeln. Die Vertragsarztzulassung wird auf Antrag
Mehr lesenVertragsarztrecht
Das Vertragsarztrecht regelt das Verhältnis von Ärzten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn ein Arzt nicht nur Privatpatienten sondern auch
Mehr lesenVerbotene Zuweisung
Auf die Fragen “Wie kann eine Kooperation zwischen verschiedenen Ärzten, bei der jede Seite profitiert, rechtlich abgesichert werden? Wann kommt
Mehr lesenTeilgemeinschaftspraxis
Bei einer Teilgemeinschaftspraxis (auch Teilberufsausübungsgemeinschaft genannt) schließen sich mehrere Ärzte zur gemeinsamen Berufsausübung zusammen, wobei sich die Gemeinsamkeit nur auf einen Teil des ärztlichen Leistungsspektrums bezieht.
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