Freiheitsentziehende Maßnahmen, wie die Fixierung eines Patienten, bedeuten einen schwerwiegenden Eingriff in die Freiheitsrechte der betreuten Person. Sie sind restriktiv zu handhaben und auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.
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Auf diesen Seiten werden Informationen zu den verschiedenen Themen des Medizinrechts dargestellt.
Freiheitsentziehende Maßnahmen, wie die Fixierung eines Patienten, bedeuten einen schwerwiegenden Eingriff in die Freiheitsrechte der betreuten Person. Sie sind restriktiv zu handhaben und auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.
Das Vertragsarztrecht regelt das Verhältnis von Ärzten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn ein Arzt nicht nur Privatpatienten sondern auch gesetzlich krankenversicherte Patienten (Kassenpatienten) behandeln möchte, muss er zunächst beim Zulassungsausschuss im Bezirk seiner Kassenärztlichen Vereinigung eine Vertragsarztzulassung beantragen.
Ein wirksames Fehlermanagement in der Medizin dient der Patientensicherheit. Fehler in der Medizin müssen erkannt werden, um die Patientensicherheit verbessern zu können.
Im Arztrecht sind 3 große Teilgebiete vereinigt: das ärztliche Berufsrecht, das im Bundesrecht, Landesrecht und Kammerrecht Regelungen trifft zu den Voraussetzungen zum Arztberuf und seiner Ausübung …
Das Arzthaftungsrecht regelt die Haftung des Arztes im Falle einer mangelhaften Vertragserfüllung zwischen ihm und dem Patienten, also in der Regel im Falle einer Fehlbehandlung.
Das ärztliche Berufsrecht trifft im Bundesrecht, Landesrecht und Kammerrecht Regelungen zu den Voraussetzungen zum Arztberuf und seiner Ausübung inklusive der Rechtsformen im Verhältnis zu Patienten, anderen Ärzten, Vertretern anderer Heilberufe und der Industrie, insbesondere zur pharmazeutischen Industrie und anderen Gesundheitssektoren.
Die Patientenverfügung eines Menschen dient der Stärkung seines Selbstbestimmungsrechts. Sie regelt Art und Umfang der medizinischen und pflegerischen Betreuung im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit. Sie kann mündlich geäußert werden, sollte aber möglichst schriftlich niedergelegt werden. Ihr Inhalt entspricht dem Patientenwillen und gilt in seiner Wertigkeit direkt nach dem selbst geäußerten Willen noch vor den Angaben eines Betreuers.… Patientenverfügung weiterlesen
Eine Vorsorgevollmacht, auch Altersvorsorgevollmacht genannt, habt ihre Rechtsgrundlage in § 1896 Abs. 2 BGB. Nach dieser Regelung darf das Gericht nur dann einen gesetzlichen Betreuer bestellen, wenn die Angelegenheiten nicht ebenso gut durch einen anderen Bevollmächtigen besorgt werden können. Einen solchen Bevollmächtigten können Patienten durch Verfassung einer Vorsorgevollmacht selbst benennen und dadurch verhindern, dass ein… Vorsorgevollmacht weiterlesen
Hat ein Patient einer anderen Person eine Vorsorgevollmacht erteilt, die sich ausdrücklich auf freiheitsbeschränkende Maßnahmen wie das Anbringen von Bettgittern oder von Beckengurten an Rollstühlen zur Verhinderung von Stürzen …
Das Medizinrecht behandelt die rechtlichen Grundlagen der Arzt-Patient-Beziehungen (Arztrecht) und der ärztlichen und zahnärztlichen Berufsausübungen (Ärztliches Berufsrecht). Im weiteren Sinne umfasst das Gebiet des Medizinrechts auch die rechtlichen Verordnungen der Pflege, des Krankenhauses, der Apotheken und der Pharmazeutika. Mit diesen Sachverhalten befasst sich der seit 2004 eingeführte Fachanwalt für Medizinrecht. Hier wird das Medizinrecht nach… Medizinrecht nach Themen weiterlesen