Arztrecht

Gesetz Recht
Gesetz und Recht

Im Arztrecht sind 3 große Teilgebiete vereinigt:

  • das ärztliche Berufsrecht, das im Bundesrecht, Landesrecht und Kammerrecht Regelungen trifft zu den Voraussetzungen zum Arztberuf und seiner Ausübung inklusive der Rechtsformen im Verhältnis zu Patienten, anderen Ärzten, Vertretern anderer Heilberufe und der Industrie, insbesondere zur pharmazeutischen Industrie und anderen Gesundheitssektoren
  • das Vertragsarztrecht, das die Behandlung von Kassenpatienten über das Sozialgesetzbuch regelt und die Bundesmantelverträge regelt; hier sind auch die verschiedenen Formen der Niederlassung von Vertragsärzten behandelt wie Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis, ausgelagerte Praxisstätte, Zweigpraxen, überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften, Teilberufsausübungsgemeinschaften und medizinische Versorgungszentren (MVZ)
  • das Arzthaftungsrecht, das die Haftung des Arztes im Falle einer mangelhaften Vertragserfüllung zwischen ihm und dem Patienten oder einer Fehlbehandlung regelt.

Verweise

Weiteres

 


M.-St. Dönnebrink
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin, bundesweit tätig.
www.jusmedicus.de

 

Letzte Aktualisierung von Prof. Dr. Hans-Peter Buscher (Arzt):
Medizinisch geprüft von

Prof. Dr. Hans-Peter Buscher (Arzt)

Letzte medizinische Prüfung:

Studium in Freiburg und Wien, biochemische Forschung in Bochum, klinische Ausbildung und Forschung an Universitätsklinik Freiburg, Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie, Habilitation in Freiburg. Chefarzt in Berlin und Frankfurt Oder. Im Ruhestand.

Von Prof. Dr. Hans-Peter Buscher (Arzt)

Studium in Freiburg und Wien, biochemische Forschung in Bochum, klinische Ausbildung und Forschung an Universitätsklinik Freiburg, Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie, Habilitation in Freiburg. Chefarzt in Berlin und Frankfurt Oder. Im Ruhestand.