Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht, auch Altersvorsorgevollmacht genannt, habt ihre Rechtsgrundlage in § 1896 Abs. 2 BGB. Nach dieser Regelung darf das Gericht nur dann einen

Selbstbestimmung

Gesetz und Recht

Selbstbestimmung ist ein wesentlicher Bestandteil der Autonomie (Selbständigkeit) sowohl von einzelnen Personen als auch von gesellschaftlichen Organen oder Gruppen. Sie findet ihre Grenzen im geltenden Recht. Voraussetzung für eine Selbstbestimmung ist die Entscheidungsfreiheit, und diese ist angewiesen auf freien Zugang zu den dafür notwendigen Informationen (Informationsfreiheit).

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