Ärztliches Berufsrecht trifft im Bundesrecht, Landesrecht und Kammerrecht Regelungen zu den Voraussetzungen zum Arztberuf und seiner Ausübung inklusive der Rechtsformen im Verhältnis zu Patienten, anderen Ärzten, Vertretern anderer Heilberufe und der Industrie, insbesondere zur pharmazeutischen Industrie und anderen Gesundheitssektoren.
Ergänzende Informationen
- Regelungen durch das Kammerrecht
- Regelungen durch das Landesrecht
- Regelungen durch das Bundesrecht
- Häufige Fragen an den Fachanwalt für Medizinrecht
- Heilmittelwerbegesetz
Weiteres
M.-St. Dönnebrink
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin, bundesweit tätig.
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