Posttraumatisches Belastungssyndrom bedeutet Komplex von Beschwerden und Krankheitszeichen, die nach einem verstörenden Erlebnis auftritt.
Kinderarbeit und Kinderhandel
Weiterleitung nach: STOP Kinderarbeit und Kinderhandel
Arthritis
Arthritis bedeutet Gelenkentzündung. Eine entzündliche Reaktion fällt durch Schmerzen, Rötung und Schwellung eines oder mehrerer Gelenke auf. Die subjektive Symptomatik ist so ausgeprägt, dass Gelenkerkrankungen, die nicht gleich als entzündlich erkennbar sind, mit dem neutralen Begriff Arthropathie bezeichnet werden.
Folgeschäden der Zuckerkrankheit
Die Folgeschäden der Zuckerkrankheit sind zwar erst spät erkennbar (Spätsyndrom), beginnen mit ihren ersten Veränderungen aber bereits sehr früh.
Klärung eines Behandlungsfehlers
Ob ein Behandlungsfehler vorgelegen hat, kann ein Rechtsanwalt im Einzelfall nicht immer sofort beantworten, aber er kann Ihnen helfen, die Antwort herauszufinden. Hierzu wird er zunächst unter Vorlage einer Vollmacht und einer Schweigepflichtentbindungserklärung eine Kopie der Patientenakte beim Arzt anfordern und mithilfe eines Sachverständigengutachtens überprüfen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Das Sachverständigengutachten kann entweder außergerichtlich privat… Klärung eines Behandlungsfehlers weiterlesen
Mittelmeerdiät
Mittelmeerdiät enthält viel Olivenöl, Nüsse, Früchte, Gemüse und Getreide, eine mäßig Fisch und Geflügel und wenig Milchprodukte, rotes Fleisch, Wurst und Süßigkeiten.
Mittelmeerdiät gegen Herzkreislaufkrankheiten
Weiterleitung nach: Mittelmeerdiät wirksam gegen Herzkreislaufkrankheiten
Ärztliche Kooperation im MVZ
Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) ist eine besondere Form der Kooperation von Ärztinnen und Ärzten. Folgende Themen bezüglich ärztliche Kooperation im MVZ informieren über wichtige rechtliche Grundlagen:
Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes – Fortführungswille des Bewerbers
Das Bundessozialgericht (BSG) hat zur Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes entschieden, dass der Zulassungsausschuss für Ärzte einen Bewerber um einen ausgeschriebenen Vertragsarztsitz wegen fehlenden Fortführungswillens ablehnen darf …
Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes
Nach Auffassung des BSG sind an die „Fortführung“ einer Praxis i. S. d. § 103 Abs. 4 SGB V strenge Anforderungen zu stellen. Dies soll verhindern, dass es zu gesetzlich nicht gewollten Verkäufen von Zulassungen (ohne dazugehörige Praxis) komme.