Das Vertragsarztrecht regelt das Verhältnis von Ärzten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn ein Arzt nicht nur Privatpatienten sondern auch
Mehr lesenVerbotene Zuweisung
Auf die Fragen „Wie kann eine Kooperation zwischen verschiedenen Ärzten, bei der jede Seite profitiert, rechtlich abgesichert werden? Wann kommt
Mehr lesenTeilgemeinschaftspraxis
Bei einer Teilgemeinschaftspraxis (auch Teilberufsausübungsgemeinschaft genannt) schließen sich mehrere Ärzte zur gemeinsamen Berufsausübung zusammen, wobei sich die Gemeinsamkeit nur auf einen Teil des ärztlichen Leistungsspektrums bezieht.
Mehr lesenPraxisgemeinschaft
Eine Praxisgemeinschaft ist eine reine Organisationsgemeinschaft zwischen zwei oder mehreren Ärzten, in der diese sich lediglich die Unkosten für die
Mehr lesenHaftungsrechtliche Auseinandersetzung
Da auch der fachgerechte ärztliche Heileingriff juristisch gesehen eine Körperverletzung darstellt, muss der Arzt zunächst beweisen, dass er durch die
Mehr lesenHeilmittelwerbegesetz
Heilmittelwerbegesetz: Gesetz zur Regelung der Werbung im Heilwesen, so von Arzneimitteln und Medizinprodukten nach §3 des Medizinproduktegesetzes oder therapeutische Verfahren.
Mehr lesenGemeinschaftspraxis
In einer Gemeinschaftspraxis schließen sich mehrere Ärzte zur gemeinsamen Berufsausübung zusammen. Die Gemeinschaftspraxis ist eine Unterform der Berufsausübungsgemeinschaft. Verweise Arztrecht
Mehr lesenBundesmantelverträge
Bundesmantelverträge sind Verträge zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen (ab 2009 Spitzenverband Bund). Sie konkretisieren die Inhalte
Mehr lesenBerufsausübungsgemeinschaft
In einer Berufsausübungsgemeinschaft schließen sich mehrere Ärzte zur gemeinsamen Patientenbehandlung zusammen. Sie teilen sich nicht nur Räume, Geräte und Personal,
Mehr lesenAusgelagerte Praxisstätte
In einer ausgelagerten Praxisstätte dürfen lediglich einzelne Leistungen aus dem gesamten Diagnose- und Behandlungsspektrum erbracht werden (§ 24 Abs. 5
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