Regelungen durch das Landesrecht

Das Landesrecht gibt die Rahmenbedingungen und die Rechtsformen im Groben vor, wie der Arzt sich verhalten darf. Die einzelnen Bundesländer haben hierzu Heilberufsgesetze erlassen, in denen die Bildung der Landesärztekammern als Zwangskörperschaften aller im Kammerbezirk tätiger Ärzte, der Erlass einer Berufsordnung durch die Ärztekammern sowie die Voraussetzungen für die ärztliche Weiterbildung geregelt sind.

Die Einzelheiten über die Berufsausübung, wie z. B. das Verhalten gegenüber dem Patienten, anderen Ärzten, Vertretern anderer Heilberufe und der Industrie, und die Weiterbildung sind in der Berufsordnung bzw. der Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landesärztekammer enthalten.

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Autorin der Seite: St. Dönnebrink
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin, bundesweit tätig.
Homepage: http://www.jusmedicus.de