Regelungen durch das Bundesrecht

Gesetz Recht
Gesetz und Recht

Das Bundesrecht umfasst

  • zum einen Regelungen zum Berufsrecht der Ärzte, die bundesweit gelten (im Gegensatz zum Landesrecht und Kammerrecht). Diese Regelungen sind in der Bundesärzteordnung niedergelegt.
  • zum anderen Regelungen der bundesrechtlichen Voraussetzungen, unter denen Ärzte gesetzlich krankenversicherte Patienten behandeln dürfen. Diese sind im Sozialgesetzbuch V niedergelegt, welches alle Grundlagen des Vertragsarztrechts regelt. Dazu gehören:
    • wer bei der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und wer freiwillig versichert ist,
    • welche Ansprüche Patienten gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen haben,
    • wie die gesetzlichen Krankenkassen die Ansprüche der Patienten zu erfüllen haben,
    • wie die Beziehung zwischen den Krankenkassen und den Ärzten und allen anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen gestaltet werden kann.
    • wie die Voraussetzungen zur Zulassung eines Arztes zur Teilnahme an kassenärztlichen Leistungen sein sollen,
    • wie die Vergütung der Vertragsärzte ist und wie die kassenärztlichen Vereinigungen dies überprüfen,
    • die Bestimmungen für die Rücknahme einer vertragsärztlichen Zulassung.

Die Inhalte des Sozialgesetzbuchs V werden in speziellen Verordnungen konkretisiert, so z. B. in der Zulassungsverordnung und in den Bundesmantelverträgen.

Ergänzende Informationen

Weiteres


Autorin:
M.-St. Dönnebrink
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin, bundesweit tätig.
www.jusmedicus.de


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Letzte Aktualisierung von Prof. Dr. Hans-Peter Buscher (Arzt):
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Prof. Dr. Hans-Peter Buscher (Arzt)

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Von Prof. Dr. Hans-Peter Buscher (Arzt)

Studium in Freiburg und Wien, biochemische Forschung in Bochum über Glykoproteine. Klinische Ausbildung und Forschung über Gallensäuretransport und Cholestase an der Universitätsklinik Freiburg. Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie, Habilitation. Chefarzt in Berlin und Frankfurt (Oder).