Eine berufliche Zusammenarbeit lässt sich über verschiedene Kooperationsmodelle für Ärzte realisieren. Für jede von ihnen gibt es spezielle rechtliche Rahmenbedingungen und steuerliche Auswirkungen. Hier werden die einzelnen Modelle aufgeführt und gegenübergestellt.
Kooperationsmodelle
Folgende Kooperationsmodelle kommen in Frage:
- Praxisgemeinschaft
- Berufsausübungsgemeinschaft
- Gemeinschaftspraxis
- Teilgemeinschaftspraxis
- Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
- Zweigpraxis
- Ausgelagerte Praxisstätte
Vorraussetzungen
Die Voraussetzungen und Rahmen sind rechtlich geregelt:
- Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §§705ff) geregelt:.
- Die Partnerschaftsgesellschaft wird im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) geregelt.
- Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird im GmbH-Gesetz geregelt.
In den Gesetzesartikeln zu den verschiedenen Gesellschaftsformen wird u. a. geregelt, wer sich zusammenschließen kann, wer welche Anteile am Gesellschaftsvermögen hat, wer die Gesellschaft vertritt, wer haftet, wie die Gesellschaft zu beenden ist.
Jede Gesellschaftsform hat zudem ihre besonderen steuerrechtlichen Implikationen.
Bezüglich der Wahl einer ärztlichen Kooperationsform siehe hier.
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Verweise
Weiteres
Autorin der Seite: St. Dönnebrink
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin, bundesweit tätig.
Homepage: http://www.jusmedicus.de
Anfragen unter:
Tel.: +49 (0) 69 40 58 62 61
Email: info@jusmedicus.de