Regelungen durch das Kammerrecht

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Die Landesärztekammern erlassen nach Kammerrecht die Berufsordnungen und die Weiterbildungsordnungen.

Berufsordnungen: Sie geben Einzelheiten vor, wie ein Arzt im Geltungsbereich der jeweiligen Ärztekammer seinen Beruf auszuüben hat. Die Berufsordnungen der einzelnen Ärztekammern sind sich sehr ähnlich, da sie sich an der vom Ärztetag entworfenen Musterberufsordnung orientieren. Allerdings werden von den einzelnen Landesärztekammern nicht immer alle Regelungen der Musterberufsordnung übernommen, so dass es bundesweit Unterschiede im ärztlichen Berufsrecht gibt. Z. B. ist die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nicht in allen Kammerbezirken für ärztliche Kooperationen zugelassen. Die Musterberufsordnung selbst entfaltet keine rechtliche Bindungswirkung. Bindend sind nur die Berufsordnungen der einzelnen Landesärztekammern.

Weiterbildungsordnungen: Zum Kammerrecht gehören ferner die Weiterbildungsordnungen, in denen die Anerkennung der Facharztgebiete (z. B. Facharzt für innere Medizin) sowie der Schwerpunkte (z. B. Kardiologie) geregelt sind. Diese Regelungen können von Kammer zu Kammer unterschiedlich sein.

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Autorin der Seite: St. Dönnebrink
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin, bundesweit tätig.
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