Das Bundesrecht umfasst
- zum einen Regelungen zum Berufsrecht der Ärzte, die bundesweit gelten (im Gegensatz zum Landesrecht und Kammerrecht). Diese Regelungen sind in der Bundesärzteordnung niedergelegt.
- zum anderen Regelungen der bundesrechtlichen Voraussetzungen, unter denen Ärzte gesetzlich krankenversicherte Patienten behandeln dürfen. Diese sind im Sozialgesetzbuch V niedergelegt, welches alle Grundlagen des Vertragsarztrechts regelt. Dazu gehören:
- wer bei der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und wer freiwillig versichert ist,
- welche Ansprüche Patienten gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen haben,
- wie die gesetzlichen Krankenkassen die Ansprüche der Patienten zu erfüllen haben,
- wie die Beziehung zwischen den Krankenkassen und den Ärzten und allen anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen gestaltet werden kann.
- wie die Voraussetzungen zur Zulassung eines Arztes zur Teilnahme an kassenärztlichen Leistungen sein sollen,
- wie die Vergütung der Vertragsärzte ist und wie die kassenärztlichen Vereinigungen dies überprüfen,
- die Bestimmungen für die Rücknahme einer vertragsärztlichen Zulassung.
Die Inhalte des Sozialgesetzbuchs V werden in speziellen Verordnungen konkretisiert, so z. B. in der Zulassungsverordnung und in den Bundesmantelverträgen.
Verweise
- Arztrecht
- Vertragsarztrecht
- Regelungen durch das Landesrecht
- Regelungen durch das Kammerrecht
- Kooperationsmodelle für Ärzte
Weiteres
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Autorin der Seite: St. Dönnebrink
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin, bundesweit tätig.
Homepage: http://www.jusmedicus.de