Regelungen durch das Landesrecht

Gesetz Recht
Gesetz und Recht

Das Landesrecht gibt die Rahmenbedingungen und die Rechtsformen im Groben vor, wie der Arzt sich verhalten darf. Die einzelnen Bundesländer haben hierzu Heilberufsgesetze erlassen, in denen die Bildung der Landesärztekammern als Zwangskörperschaften aller im Kammerbezirk tätiger Ärzte, der Erlass einer Berufsordnung durch die Ärztekammern sowie die Voraussetzungen für die ärztliche Weiterbildung geregelt sind.

Die Einzelheiten über die Berufsausübung, wie z. B. das Verhalten gegenüber dem Patienten, anderen Ärzten, Vertretern anderer Heilberufe und der Industrie, und die Weiterbildung sind in der Berufsordnung bzw. der Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landesärztekammer enthalten.

Verweise

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Autorin der Seite:

M.-St. Dönnebrink
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin, bundesweit tätig.
www.jusmedicus.de

Letzte Aktualisierung von Prof. Dr. Konrad Buscher (Arzt):
Veröffentlicht am
Kategorisiert als Medizinrecht

Von Prof. Dr. Konrad Buscher (Arzt)

Prof. Dr. Konrad Buscher, MBA Staatsexamen und Promotion Berlin Charté Habilitation Universität Münster. Wissenschaftliche Arbeiten in San Diego / La Hoya Publikationen in verschiedenen hochrangigen Journals, u. a. in Front Cardiovasc Med., Circ Res., Angiogenesis., Front Immunol., Am J Transplant., Kidney Int., Cells. Eur J Cell Biol., Nanomedicine., BMJ Case Rep., mehrere in Nature Communications. Geschäftsführender Oberarzt der Medizinischen Klinik D