Spasmolytika ohne anticholinerge Wirkung fehlen anticholinerge Nebenwirkungen (siehe hier). Allerdings wirken sie oft nicht so stark wie Spasmolytika mit anticholinerger Wirkung. Zu ihnen gehören z. B. Mebeverin und Hymecromon.
Spasmolytika mit anticholinerger Wirkung
Spasmolytika mit anticholinerger Wirkung sind Atropin und seine Strukturverwandten, wie Ipratropium und Butylscopolamin. Sie bewirken eine Krampflösung (Spasmolyse) am Magendarmkanal, den Gallenwegen, den weiblichen Adnexen und den Harnwegen.
Hypalbuminämie
Hypalbuminämie bedeutet zu niedrige Konzentration von Albumin im Blut. Der Wert für Albumin im Blut ist diagnostisch insbesondere zur Erkennung erniedrigter Werte von Bedeutung.
Ustekinumab
Ustekinumab ist ein Medikament, das die Immunreaktionen des Körpers verändert und besondere durch das Immunsystem des Körpers unterhaltene Erkrankungen, wie die Psoriasis und den Morbus Crohn, günstig beeinflussen kann.
Blutdrucksenker
Blutdrucksenker sind Medikamente zur Behandlung eines Bluthochdrucks (Hypertonie) und zur akuten Senkung krisenhafter Blutdruckspitzen.
Angioödem
Als Angioödem wird eine Schwellung des lockeren Bindegewebes bezeichnet, die auf Kontakt mit einer exogenen Noxe oder einem Allergen zustande kommt. Sie ist durch eine erhöhte Permeabilität der Blutgefäße verursacht.
AT1-Blocker
AT1-Blocker sind Medikamente zur Behandlung der Herzleistungsschwäche (Herzinsuffizienz) und des Bluthochdrucks (Hypertonie). Sie sind eine Substanzgruppe, welche die Blutdruck steigernde Wirkung von Angiotensin II hemmt.
Magentumor
Als Magentumor wird jede lokale Verdickung oder Vorwölbung der Magenwand nach innen oder außen bezeichnet. Dazu gehören beispielsweise das Magenkarzinom, das Leiomyom oder Granularzelltumore.
Venetoclax
Venetoclax ist ein Medikament zur Behandlung von chronischer lymphatischer Leukämie (CLL), kleinem lymphozytischem Lymphom (small lymphocytic lymphoma, SLL) und akuter myeloischer Leukämie (AML).
Aktuelles aus dem Medizinrecht
Aktuelles aus dem Medizinrecht siehe Website der Fachanwältin für Medizinrecht Maria-Stephanie Dönnebrink, Frankfurt a.M. (www.jusmedicus.de) Frühere Newsletter Mai – Juli 2019 BSG: MVZ kann sich derzeit nur unter Nennung eines anzustellenden Arztes auf ausgeschriebenen Vertragsarztsitz bewerben – Konzeptbewerbung nicht möglich Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 15.05.2019 entschieden, dass sich ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) derzeit entgegen… Aktuelles aus dem Medizinrecht weiterlesen