Medizinisches Versorgungszentrum

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Ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist eine ärztlich geleitete Einrichtung, in der mindestens zwei ärztliche Fachrichtungen (Fachgebiete oder Schwerpunkte im Sinne der ärztlichen Weiterbildungsordnung) vertreten sind. In einem MVZ können Ärzte entweder als Angestellte oder als selbständige Vertragsärzte tätig werden.

Träger von MVZ können außer zugelassenen Vertragsärzten auch andere zugelassene Leistungserbringer im Gesundheitswesen sein, wie z. B. Krankenhäuser, Apotheker, Heil- und Hilfsmittelerbringer (z. B. Sanitätshäuser). Medizinische Versorgungszentren können selbst nicht Gründer anderer MVZ werden (siehe hier).

MVZ können in verschiedenen Rechtsformen gegründet werden, wie z. B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Partnerschaftsgesellschaft (PartG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), etc.

An der vertragsärztlichen Versorgung dürfen MVZ teilnehmen, sobald sie vom Zulassungsausschuss genehmigt worden sind.

Für Patienten unterscheidet sich der Besuch eines MVZ nicht von dem Besuch einer fachübergreifenden Gemeinschaftspraxis.

Für Ärzte bieten MVZ den Vorteil, dass sie entweder im Angestelltenverhältnis oder selbständig vertragsärztlich tätig werden können, ohne sich zwingend auf Trägerebene beteiligen und das wirtschaftliche Risiko tragen zu müssen.

Mehr zum MVZ hier.

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Autorin der Seite:
Maria-Stephanie Dönnebrink
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin, bundesweit tätig.
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