Am 19.10.2011 hat das Bundessozialgericht klargestellt, dass ein halber Vertragsarzt- oder Angestelltensitz einer Fachgruppe im MVZ für die Erhaltung der Fachübergreiflichkeit ausreicht.
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Am 19.10.2011 hat das Bundessozialgericht klargestellt, dass ein halber Vertragsarzt- oder Angestelltensitz einer Fachgruppe im MVZ für die Erhaltung der Fachübergreiflichkeit ausreicht.
Die Mitarbeit in einem MVZ muss vertraglich geregelt sein. Auf die Frage „Ich möchte in einem MVZ mitarbeiten: Was muss im Vertrag berücksichtigt werden?“ kann folgendermaßen allgemein geantwortet werden …
Ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist eine ärztlich geleitete Einrichtung, in der mindestens zwei ärztliche Fachrichtungen (Fachgebiete oder Schwerpunkte im Sinne der ärztlichen Weiterbildungsordnung) vertreten sind.
Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) ist eine besondere Form der Kooperation von Ärztinnen und Ärzten. Folgende Themen bezüglich ärztliche Kooperation im MVZ informieren über wichtige rechtliche Grundlagen: