Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht, auch Altersvorsorgevollmacht genannt, habt ihre Rechtsgrundlage in § 1896 Abs. 2 BGB. Nach dieser Regelung darf das Gericht nur dann einen gesetzlichen Betreuer bestellen, wenn die Angelegenheiten nicht ebenso gut durch einen anderen Bevollmächtigen besorgt werden können. Einen solchen Bevollmächtigten können Patienten durch Verfassung einer Vorsorgevollmacht selbst benennen und dadurch verhindern, dass ein… Vorsorgevollmacht weiterlesen