In einer Gemeinschaftspraxis schließen sich mehrere Ärzte zur gemeinsamen Berufsausübung zusammen. Die Gemeinschaftspraxis ist eine Unterform der Berufsausübungsgemeinschaft. Verweise Arztrecht Vertragsarztrecht Kooperationsmodelle für Ärzte Berufsausübungsgemeinschaft Weiteres Aktuelles aus dem Medizinrecht Häufige Fragen an den Fachanwalt für Medizinrecht Autorin der Seite: St. Dönnebrink Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin, bundesweit tätig. Homepage: http://www.jusmedicus.de Anfragen unter: Tel.:… Gemeinschaftspraxis weiterlesen
Kategorie: Medizinrecht
Auf diesen Seiten werden Informationen zu den verschiedenen Themen des Medizinrechts dargestellt.
Bundesmantelverträge
Bundesmantelverträge sind Verträge zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen (ab 2009 Spitzenverband Bund). Sie konkretisieren die Inhalte des Sozialgesetzbuchs V, wie die Formen der Niederlassung (Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis, ausgelagerte Praxisstätte, Zweigpraxen, überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften, Teilberufsausübungsgemeinschaften und medizinische Versorgungszentren (MVZ)) (siehe unter Kooperationsmodelle für Ärzte) das Verhältnis zu angestellten Ärzten die Vergabe von Arztnummern… Bundesmantelverträge weiterlesen
Berufsausübungsgemeinschaft
In einer Berufsausübungsgemeinschaft schließen sich mehrere Ärzte zur gemeinsamen Patientenbehandlung zusammen. Sie teilen sich nicht nur Räume, Geräte und Personal, sondern auch den Patientenstamm.
Ausgelagerte Praxisstätte
In einer ausgelagerten Praxisstätte dürfen lediglich einzelne Leistungen aus dem gesamten Diagnose- und Behandlungsspektrum erbracht werden (§ 24 Abs. 5 Zulassungsverordnung-Ärzte). Die ausgelagerten Praxisräume sind nicht genehmigungspflichtig, müssen aber zuvor bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und bei der Ärztekammer angezeigt werden. Der Erstkontakt zu Patienten darf in den ausgelagerten Praxisräumen ebenso wenig stattfinden, wie… Ausgelagerte Praxisstätte weiterlesen
Selbstbestimmung
Selbstbestimmung ist ein wesentlicher Bestandteil der Autonomie (Selbständigkeit) sowohl von einzelnen Personen als auch von gesellschaftlichen Organen oder Gruppen. Sie findet ihre Grenzen im geltenden Recht. Voraussetzung für eine Selbstbestimmung ist die Entscheidungsfreiheit, und diese ist angewiesen auf freien Zugang zu den dafür notwendigen Informationen (Informationsfreiheit).
Betreuungsverfügung
Im Falle der Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung benötigt der Arzt die Einwilligung des Patienten. Wenn eine Entscheidungsfähigkeit oder Kommunikationsfähigkeit nicht mehr besteht, hält er sich an die Angaben der Patientenverfügung.
Regelungen durch das Bundesrecht
Das Bundesrecht umfasst zum einen Regelungen zum Berufsrecht der Ärzte, die bundesweit gelten (im Gegensatz zum Landesrecht und Kammerrecht). Diese Regelungen sind in der Bundesärzteordnung niedergelegt, zum anderen Regelungen der bundesrechtlichen Voraussetzungen, unter denen Ärzte gesetzlich krankenversicherte Patienten behandeln dürfen.
Regelungen durch das Landesrecht
Das Landesrecht gibt die Rahmenbedingungen und die Rechtsformen im Groben vor, wie der Arzt sich verhalten darf. Die einzelnen Bundesländer haben hierzu Heilberufsgesetze erlassen …
Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen
Am 27.06.2013 hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung der Prävention beschlossen, welches auch Neuregelungen zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen enthält.
Umsetzung des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes – neue Bedarfsplanung
Umsetzung des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes: Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz, welches am 01.01.2012 in Kraft getreten ist, wurde auch eine Neuregelung der ärztlichen und psychotherapeutischen Bedarfsplanung vorgenommen.