Bei einer Teilgemeinschaftspraxis (auch Teilberufsausübungsgemeinschaft genannt) schließen sich mehrere Ärzte zur gemeinsamen Berufsausübung zusammen, wobei sich die Gemeinsamkeit nur auf einen Teil des ärztlichen Leistungsspektrums bezieht.
Mehr lesenKategorie: Medizinrecht
Auf diesen Seiten werden Informationen zu den verschiedenen Themen des Medizinrechts dargestellt.
Praxisgemeinschaft
Eine Praxisgemeinschaft ist eine reine Organisationsgemeinschaft zwischen zwei oder mehreren Ärzten, in der diese sich lediglich die Unkosten für die
Mehr lesenHaftungsrechtliche Auseinandersetzung
Da auch der fachgerechte ärztliche Heileingriff juristisch gesehen eine Körperverletzung darstellt, muss der Arzt zunächst beweisen, dass er durch die
Mehr lesenHeilmittelwerbegesetz
Heilmittelwerbegesetz: Gesetz zur Regelung der Werbung im Heilwesen, so von Arzneimitteln und Medizinprodukten nach §3 des Medizinproduktegesetzes oder therapeutische Verfahren.
Mehr lesenGemeinschaftspraxis
In einer Gemeinschaftspraxis schließen sich mehrere Ärzte zur gemeinsamen Berufsausübung zusammen. Die Gemeinschaftspraxis ist eine Unterform der Berufsausübungsgemeinschaft. Verweise Arztrecht
Mehr lesenBundesmantelverträge
Bundesmantelverträge sind Verträge zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen (ab 2009 Spitzenverband Bund). Sie konkretisieren die Inhalte
Mehr lesenBerufsausübungsgemeinschaft
In einer Berufsausübungsgemeinschaft schließen sich mehrere Ärzte zur gemeinsamen Patientenbehandlung zusammen. Sie teilen sich nicht nur Räume, Geräte und Personal,
Mehr lesenAusgelagerte Praxisstätte
In einer ausgelagerten Praxisstätte dürfen lediglich einzelne Leistungen aus dem gesamten Diagnose- und Behandlungsspektrum erbracht werden (§ 24 Abs. 5
Mehr lesenSelbstbestimmung
Definition Selbstbestimmung ist ein wesentlicher Bestandteil der Autonomie (Selbständigkeit) sowohl von einzelnen Personen als auch von gesellschaftlichen Organen oder Gruppen.
Mehr lesenBetreuungsverfügung
Im Falle der Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung benötigt der Arzt die Einwilligung des Patienten. Wenn eine Entscheidungsfähigkeit oder Kommunikationsfähigkeit nicht
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