Die Patientenverfügung eines Menschen dient der Stärkung seines Selbstbestimmungsrechts. Sie regelt Art und Umfang der medizinischen und pflegerischen Betreuung
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Die Patientenverfügung eines Menschen dient der Stärkung seines Selbstbestimmungsrechts. Sie regelt Art und Umfang der medizinischen und pflegerischen Betreuung
Hat ein Patient einer anderen Person eine Vorsorgevollmacht erteilt, die sich ausdrücklich auf freiheitsbeschränkende Maßnahmen wie das Anbringen von Bettgittern oder von Beckengurten an Rollstühlen zur Verhinderung von Stürzen …
Selbstbestimmung ist ein Grundrecht aller Menschen und im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Das Selbstbestimmungsrecht von Patienten leitet sich daraus ab.
Selbstbestimmung ist ein wesentlicher Bestandteil der Autonomie (Selbständigkeit) sowohl von einzelnen Personen als auch von gesellschaftlichen Organen oder Gruppen. Sie findet ihre Grenzen im geltenden Recht. Voraussetzung für eine Selbstbestimmung ist die Entscheidungsfreiheit, und diese ist angewiesen auf freien Zugang zu den dafür notwendigen Informationen (Informationsfreiheit).