Das Selbstbestimmungsrecht von Patienten leitet sich aus einem Grundrecht des Menschen ab. Selbstbestimmung ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert.
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Das Selbstbestimmungsrecht von Patienten leitet sich aus einem Grundrecht des Menschen ab. Selbstbestimmung ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert.
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