Teilgemeinschaftspraxis

Gesetz und Recht

Bei einer Teilgemeinschaftspraxis (auch Teilberufsausübungsgemeinschaft genannt) schließen sich mehrere Ärzte zur gemeinsamen Berufsausübung zusammen, wobei sich die Gemeinsamkeit nur auf einen Teil des ärztlichen Leistungsspektrums bezieht.

Praxisgemeinschaft

Gesetz und Recht

Eine Praxisgemeinschaft ist eine reine Organisationsgemeinschaft zwischen zwei oder mehreren Ärzten, in der diese sich lediglich die Unkosten für die Praxisräume, das Personal und die Geräte teilen. Gewinne werden in der Praxisgemeinschaft nicht erzielt.

Haftungsrechtliche Auseinandersetzung

Gesetz und Recht

Da auch der fachgerechte ärztliche Heileingriff juristisch gesehen eine Körperverletzung darstellt, muss der Arzt zunächst beweisen, dass er durch die wirksame Einwilligung des Patienten gerechtfertigt ist. Für den Arzt ist es daher im Vorfeld besonders wichtig …

Heilmittelwerbegesetz

Gesetz und Recht

Heilmittelwerbegesetz: Gesetz zur Regelung der Werbung im Heilwesen, so von Arzneimitteln und Medizinprodukten nach §3 des Medizinproduktegesetzes oder therapeutische Verfahren.

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Kategorisiert als Medizinrecht

Gemeinschaftspraxis

Gesetz und Recht

In einer Gemeinschaftspraxis schließen sich mehrere Ärzte zur gemeinsamen Berufsausübung zusammen. Die Gemeinschaftspraxis ist eine Unterform der Berufsausübungsgemeinschaft. Verweise Arztrecht Vertragsarztrecht Kooperationsmodelle für Ärzte Berufsausübungsgemeinschaft Weiteres Aktuelles aus dem Medizinrecht Häufige Fragen an den Fachanwalt für Medizinrecht   Autorin der Seite: St. Dönnebrink Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin, bundesweit tätig. Homepage: http://www.jusmedicus.de Anfragen unter: Tel.:… Gemeinschaftspraxis weiterlesen

Bundesmantelverträge

Gesetz und Recht

Bundesmantelverträge sind Verträge zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen (ab 2009 Spitzenverband Bund). Sie konkretisieren die Inhalte des Sozialgesetzbuchs V, wie die Formen der Niederlassung (Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis, ausgelagerte Praxisstätte, Zweigpraxen, überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften, Teilberufsausübungsgemeinschaften und medizinische Versorgungszentren (MVZ)) (siehe unter Kooperationsmodelle für Ärzte) das Verhältnis zu angestellten Ärzten die Vergabe von Arztnummern… Bundesmantelverträge weiterlesen

Berufsausübungsgemeinschaft

Gesetz und Recht

In einer Berufsausübungsgemeinschaft schließen sich mehrere Ärzte zur gemeinsamen Patientenbehandlung zusammen. Sie teilen sich nicht nur Räume, Geräte und Personal, sondern auch den Patientenstamm.

Ausgelagerte Praxisstätte

Gesetz und Recht

In einer ausgelagerten Praxisstätte dürfen lediglich einzelne Leistungen aus dem gesamten Diagnose- und Behandlungsspektrum erbracht werden (§ 24 Abs. 5 Zulassungsverordnung-Ärzte). Die ausgelagerten Praxisräume sind nicht genehmigungspflichtig, müssen aber zuvor bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und bei der Ärztekammer angezeigt werden. Der Erstkontakt zu Patienten darf in den ausgelagerten Praxisräumen ebenso wenig stattfinden, wie… Ausgelagerte Praxisstätte weiterlesen

Selbstbestimmung

Gesetz und Recht

Selbstbestimmung ist ein wesentlicher Bestandteil der Autonomie (Selbständigkeit) sowohl von einzelnen Personen als auch von gesellschaftlichen Organen oder Gruppen. Sie findet ihre Grenzen im geltenden Recht. Voraussetzung für eine Selbstbestimmung ist die Entscheidungsfreiheit, und diese ist angewiesen auf freien Zugang zu den dafür notwendigen Informationen (Informationsfreiheit).

Betreuungsverfügung

Gesetz und Recht

Im Falle der Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung benötigt der Arzt die Einwilligung des Patienten. Wenn eine Entscheidungsfähigkeit oder Kommunikationsfähigkeit nicht mehr besteht, hält er sich an die Angaben der Patientenverfügung.