Das ärztliche Berufsrecht trifft im Bundesrecht, Landesrecht und Kammerrecht Regelungen zu den Voraussetzungen zum Arztberuf und seiner Ausübung inklusive der Rechtsformen im Verhältnis zu Patienten, anderen Ärzten, Vertretern anderer Heilberufe und der Industrie, insbesondere zur pharmazeutischen Industrie und anderen Gesundheitssektoren.
Verweise
Weiteres
- Aktuelles aus dem Medizinrecht
- Häufige Fragen an den Fachanwalt für Medizinrecht
- Heilmittelwerbegesetz
Autorin der Seite: St. Dönnebrink
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin, bundesweit tätig.
Homepage: http://www.jusmedicus.de