Bei einer Teilgemeinschaftspraxis (auch Teilberufsausübungsgemeinschaft genannt) schließen sich mehrere Ärzte zur gemeinsamen Berufsausübung zusammen, wobei sich die Gemeinsamkeit nur auf einen Teil des ärztlichen Leistungsspektrums bezieht. Daneben sind die Ärzte weiterhin in ihren jeweiligen Praxen unabhängig von der Teilgemeinschaftspraxis mit dem vollen ärztlichen Leistungsspektrum tätig. Über die Teilgemeinschaftspraxis werden nur die gemeinsamen Leistungen abgerechnet. Die Teilgemeinschaftspraxis ist eine Unterform der Berufsausübungsgemeinschaft.
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Autorin der Seite: St. Dönnebrink
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