Bundesmantelverträge

Gesetz Recht
Gesetz und Recht

Bundesmantelverträge sind Verträge zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen (ab 2009 Spitzenverband Bund). Sie konkretisieren die Inhalte des Sozialgesetzbuchs V, wie

  • die Formen der Niederlassung (Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis, ausgelagerte Praxisstätte, Zweigpraxen, überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften, Teilberufsausübungsgemeinschaften und medizinische Versorgungszentren (MVZ)) (siehe unter Kooperationsmodelle für Ärzte)
  • das Verhältnis zu angestellten Ärzten
  • die Vergabe von Arztnummern und Betriebsstättennummern

Verweise

Weiteres

 


Autorin der Seite: St. Dönnebrink
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin, bundesweit tätig.
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Letzte Aktualisierung von Prof. Dr. Hans-Peter Buscher (Arzt):
Medizinisch geprüft von

Prof. Dr. Hans-Peter Buscher (Arzt)

Letzte medizinische Prüfung:

Studium in Freiburg und Wien, biochemische Forschung in Bochum, klinische Ausbildung und Forschung an Universitätsklinik Freiburg, Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie, Habilitation in Freiburg. Chefarzt in Berlin und Frankfurt Oder. Im Ruhestand.

Von Prof. Dr. Hans-Peter Buscher (Arzt)

Studium in Freiburg und Wien, biochemische Forschung in Bochum, klinische Ausbildung und Forschung an Universitätsklinik Freiburg, Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie, Habilitation in Freiburg. Chefarzt in Berlin und Frankfurt Oder. Im Ruhestand.