Klärung eines Behandlungsfehlers

Ob ein Behandlungsfehler vorgelegen hat, kann ein Rechtsanwalt im Einzelfall nicht immer sofort beantworten, aber er kann Ihnen helfen, die Antwort herauszufinden. Hierzu wird er zunächst unter Vorlage einer Vollmacht und einer Schweigepflichtentbindungserklärung eine Kopie der Patientenakte beim Arzt anfordern und mithilfe eines Sachverständigengutachtens überprüfen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt.

Das Sachverständigengutachten kann entweder außergerichtlich privat über einen durch den Patienten beauftragten Arzt, durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, die Gutachterstelle der Landesärztekammer oder im Rahmen eines Gerichtsprozesses durch das Gericht eingeholt werden. Die ersten drei genannten Gutachten haben im Rahmen eines Gerichtsprozesses lediglich die Wirkung des Parteivortrags, können also ein gerichtliches Sachverständigengutachten nicht ersetzen. Sie können aber im Vorfeld eines Prozesses helfen, die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Vorgehens einzuschätzen.

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Autorin der Seite:

M.-St. Dönnebrink
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin, bundesweit tätig.
www.jusmedicus.de

Letzte Aktualisierung von Prof. Dr. Konrad Buscher (Arzt):

Von Prof. Dr. Konrad Buscher (Arzt)

Prof. Dr. Konrad Buscher, MBA Staatsexamen und Promotion Berlin Charté Habilitation Universität Münster. Wissenschaftliche Arbeiten in San Diego / La Hoya Publikationen in verschiedenen hochrangigen Journals, u. a. in Front Cardiovasc Med., Circ Res., Angiogenesis., Front Immunol., Am J Transplant., Kidney Int., Cells. Eur J Cell Biol., Nanomedicine., BMJ Case Rep., mehrere in Nature Communications. Geschäftsführender Oberarzt der Medizinischen Klinik D