Als Glukosetoleranz wird die Toleranz des Körpers gegenüber zugeführtem Traubenzucker (Glukose) bezeichnet. Ist sie niedriger als normal, droht die Entwicklung einer Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus). Der Test auf Glulosetoleranz dient damit der Suche nach einem erhöhten Diabetesrisiko.
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Pathophysiologie
Normalerweise wird oral zugeführte Glukose vollständig im Dünndarm resorbiert und verursacht eine Erhöhung des Blutzuckers. Diese Erhöhung ist unter Testbedingungen bei normal funktionierender Glukoseregulation nicht sehr ausgeprägt und überschreitet ein Grenzmaß nicht. Verantwortlich dafür ist das Blutzucker senkende Insulin; Voraussetzung ist eine Empfindlichkeit der peripheren Zellen (wie der Muskulatur) für die Insulinwirkung. Diese Empfindlichkeit kann unter krankhaften Bedingungen gestört sein. Bei Vorstufen der Zuckerkrankheit ist sie bereits Jahre vor Manifestation der Erkrankung eingeschränkt. Dies lässt sich durch einen Zuckerbelastungstest (Zucker-Probetrunk, s.u.) nachweisen.
Bestimmung der Glukosetoleranz
Der Glukosebelastungstest zur Bestimmung der Glukosetoleranz gibt Auskunft über die Fähigkeit des Körpers, zugeführte Glukose in Zellen aufzunehmen und zu verstoffwechseln. Bei einer eingeschränkten Glukosetoleranz steigt der Blutzucker nach einer definierten Zeit über ein Grenzmaß hinaus.
Glukoseintoleranz
Eine Glukoseintoleranz (eingeschränkte Glukosetoleranz) findet sich bei der Zuckerkrankheit und ist bereits bei ihrem Vorstadium, dem Prädiabetes nachweisbar. Ursache ist eine periphere Insulinresistenz. Sie führt dazu, dass mehr Insulin dazu nötig ist, die gleiche Stoffwechselwirkung an der betreffenden Zelle zu erzielen. Damit z. B. der Muskel wie erforderlich Glukose aufnehmen und als Energiequelle verwerten kann, ist eine erhöhte Insulinproduktion nötig. Kommt die Bauchspeicheldrüse damit nicht nach, und mangelt es somit an Insulin, ist zwar genügend Glukose im Blut, aber es kommt nicht mehr genügend in die Zellen hinein. Der Blutzucker steigt zunächst nur nach Zuckerbelastung, dann auch in Ruhe über das erlaubte Maß an.
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Verweise
Autor: Prof. Dr. Hans-Peter Buscher (s. Impressum)