Medizinrecht

Veröffentlicht von

Medizinrecht ist ein umfassender Begriff für alle Rechtsbeziehungen des Arztes bzw. Zahnarztes, Angehöriger anderer Heilberufe und von Organisationen, die medizinische Leistungen anbieten. Dazu gehören alle beruflichen Beziehungen zu Patienten, anderen Ärzten, sonstigen Personen oder Organisationen des Gesundheitswesens sowie alle Regelungen zur Ausübung des ärztlichen Berufs, zum Gesellschaftsrecht für Heilberufe und zur Vergütung.

Außerdem umfasst das Medizinrecht das Krankenhaus-, Apotheken- und Arzneimittel- sowie Medizinprodukterecht.

Siehe auch:

Verweise

Weiteres

Autorin der Seite: St. Dönnebrink, Fachanwältin für Medizinrecht