Teilgemeinschaftspraxis

Gesetz und Recht

Bei einer Teilgemeinschaftspraxis (auch Teilberufsausübungsgemeinschaft genannt) schließen sich mehrere Ärzte zur gemeinsamen Berufsausübung zusammen, wobei sich die Gemeinsamkeit nur auf einen Teil des ärztlichen Leistungsspektrums bezieht. Daneben sind die Ärzte weiterhin in ihren jeweiligen Praxen unabhängig von der Teilgemeinschaftspraxis mit dem vollen ärztlichen Leistungsspektrum tätig. Über die Teilgemeinschaftspraxis werden nur die gemeinsamen Leistungen abgerechnet. Die Teilgemeinschaftspraxis ist eine Unterform der Berufsausübungsgemeinschaft.

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Autorin der Seite: St. Dönnebrink
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin, bundesweit tätig.
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Letzte Aktualisierung von Prof. Dr. Hans-Peter Buscher (Arzt):
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Prof. Dr. Hans-Peter Buscher (Arzt)

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Von Prof. Dr. Hans-Peter Buscher (Arzt)

Studium in Freiburg und Wien, biochemische Forschung in Bochum über Glykoproteine. Klinische Ausbildung und Forschung über Gallensäuretransport und Cholestase an der Universitätsklinik Freiburg. Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie, Habilitation. Chefarzt in Berlin und Frankfurt (Oder).