Bei einer Teilgemeinschaftspraxis (auch Teilberufsausübungsgemeinschaft genannt) schließen sich mehrere Ärzte zur gemeinsamen Berufsausübung zusammen, wobei sich die Gemeinsamkeit nur auf einen Teil des ärztlichen Leistungsspektrums bezieht.
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Bei einer Teilgemeinschaftspraxis (auch Teilberufsausübungsgemeinschaft genannt) schließen sich mehrere Ärzte zur gemeinsamen Berufsausübung zusammen, wobei sich die Gemeinsamkeit nur auf einen Teil des ärztlichen Leistungsspektrums bezieht.