Sterbehilfe

Gesetz und Recht

Sterbehilfe ist die Hilfe während der Sterbephase eines Menschen. Dabei ist nicht nur die unmittelbare unumkehrbare Phase des Sterbevorgangs, sondern auch die Phase gemeint, in der der nahe Tod absehbar ist, in der also keine Heilung und kein Aufhalten des fortschreitenden schweren Krankheitsprozesses durch medizinische Maßnahmen erreichbar ist.

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