Das Bundesrecht umfasst zum einen Regelungen zum Berufsrecht der Ärzte, die bundesweit gelten (im Gegensatz zum Landesrecht und Kammerrecht). Diese Regelungen sind in der Bundesärzteordnung niedergelegt, zum anderen Regelungen der bundesrechtlichen Voraussetzungen, unter denen Ärzte gesetzlich krankenversicherte Patienten behandeln dürfen.