Das ärztliche Berufsrecht trifft im Bundesrecht, Landesrecht und Kammerrecht Regelungen zu den Voraussetzungen zum Arztberuf und seiner Ausübung inklusive der Rechtsformen im Verhältnis zu Patienten, anderen Ärzten, Vertretern anderer Heilberufe und der Industrie, insbesondere zur pharmazeutischen Industrie und anderen Gesundheitssektoren.
Schlagwort: Ärztliches Berufsrecht
Zum Arztberuf
Wesentliche Stationen auf dem Weg zum Arztberuf sind Ausbildung und Approbation. Beides unterliegt einer strengen Regulation durch Gesetze. Ärztliche Ausbildung Ziel der ärztlichen Ausbildung ist der wissenschaftlich und praktisch in der Medizin ausgebildete Arzt, der zur eigenverantwortlichen und selbständigen ärztliche Berufsausübung, zur Weiterbildung und zu ständiger Fortbildung befähigt ist. Die Ausbildung soll grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten… Zum Arztberuf weiterlesen