Unwahre Arztbewertungen in Internetportalen

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Unwahre Arztbewertungen in Internetportalen

Unwahre Arztbewertungen in Internetportalen sind nicht selten und können den Tatbestand einer Straftat erfüllen. In diesem Fall kann der Portalbetreiber durch die Strafverfolgungsbehörde gezwungen werden, den anonymen Nutzer offen zu legen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 01.07.2014, Az: VI ZR 345/13 (Pressemitteilung des BGH Nr. 102/2014) besagt, dass persönlichkeitsverletzende Inhalte einen Unterlassungsanspruch begründen.

Verweise


M.-St. Dönnebrink
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin, bundesweit tätig.
www.jusmedicus.de

Letzte Aktualisierung von Prof. Dr. Hans-Peter Buscher (Arzt):
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Kategorisiert als Medizinrecht

Von Prof. Dr. Hans-Peter Buscher (Arzt)

Approbation, Promotion Medizinische Fakultät Universität Freiburg, 3 Jahre Biochemische Forschung Universität Bochum, Klinische und experimentelle Forschung in Zusammenarbeit mit dem Biochemischen Institut der Naturwissenschaftlichen Fakultät Freiburg und dem Institut für Informatik Würzburg. Habilitation an der Medizinischen Klinik der Universität Freiburg. Chefarzt der DRK-Kliniken Berlin und am Klinikum Frankfurt (Oder). Veröffentlichungen in verschiedenen hochrangigen Peer-Review-Journals inkl. Hepatology, Artif Intell Med., J Lipid Res., Adv Enzyme Regul., Dtsch Med Wochenschr., Med Welt., Z Krebsforsch., Ultraschall Med.