Selbstbestimmung

Gesetz Recht
Gesetz und Recht

Definition

Selbstbestimmung ist ein wesentlicher Bestandteil der Autonomie (Selbständigkeit) sowohl von einzelnen Personen als auch von gesellschaftlichen Organen oder Gruppen. Sie findet ihre Grenzen im geltenden Recht. Voraussetzung für eine Selbstbestimmung ist die Entscheidungsfreiheit, und diese ist angewiesen auf freien Zugang zu den dafür notwendigen Informationen (Informationsfreiheit).

Selbstbestimmung und Vorsorgevollmacht

Im persönlichen Bereich ist die Autonomie vor allem dann gefährdet, wenn die eigenen Möglichkeiten zur Einflussnahme und Überprüfung der für sich getroffenen Entscheidungen nicht (mehr) beschränkt oder nicht (mehr) gegeben sind. Dies betrifft beispielsweise Menschen mit schweren Erkrankungen oder am Lebensende. Das Selbstbestimmungsrecht kranker Menschen wird durch das Recht gestärkt (siehe Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung).

Verweise


Autorin der Seite: St. Dönnebrink
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin, bundesweit tätig.
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Letzte Aktualisierung von Prof. Dr. Hans-Peter Buscher (Arzt):

Von Prof. Dr. Hans-Peter Buscher (Arzt)

Approbation, Promotion Medizinische Fakultät Universität Freiburg, 3 Jahre Biochemische Forschung Universität Bochum, Klinische und experimentelle Forschung in Zusammenarbeit mit dem Biochemischen Institut der Naturwissenschaftlichen Fakultät Freiburg und dem Institut für Informatik Würzburg. Habilitation an der Medizinischen Klinik der Universität Freiburg. Chefarzt der DRK-Kliniken Berlin und am Klinikum Frankfurt (Oder). Veröffentlichungen in verschiedenen hochrangigen Peer-Review-Journals inkl. Hepatology, Artif Intell Med., J Lipid Res., Adv Enzyme Regul., Dtsch Med Wochenschr., Med Welt., Z Krebsforsch., Ultraschall Med.