Zulassungsrechtliche Änderungen: Zu Änderungen des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung – Versorgungsstrukturgesetz

Veröffentlicht von

Zulassungsrechtliche Änderungen beim GKV-Versorgungsstrukturgesetz: Der Kreis der Träger, die MVZ gründen dürfen, ist um Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen nach § 126 Abs. 3 SGB V erweitert worden.