Vertragsarztzulassung

Die Vertragsarztzulassung berechtigt den Arzt, gesetzlich krankenversicherte Patienten auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen zu behandeln. Die Vertragsarztzulassung wird auf Antrag des Arztes durch den Zulassungsausschuss erteilt, einer Behörde, die paritätisch aus Mitgliedern der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und der Krankenkassen besetzt ist. Voraussetzung für die Erteilung der Vertragsarztzulassung ist, dass der Arzt im Arztregister der KV… Vertragsarztzulassung weiterlesen