Vertragsarztrecht

Das Vertragsarztrecht regelt das Verhältnis von Ärzten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn ein Arzt nicht nur Privatpatienten sondern auch gesetzlich krankenversicherte Patienten (Kassenpatienten) behandeln möchte, muss er zunächst beim Zulassungsausschuss im Bezirk seiner Kassenärztlichen Vereinigung eine Vertragsarztzulassung beantragen. Diese macht ihn zum sog. „Vertragsarzt“ und berechtigt ihn zur Behandlung von Kassenpatienten. Für Vertragsärzte enthält… Vertragsarztrecht weiterlesen