Regelleistungsvolumen

Das Konstrukt „Regelleistungsvolumen“ (RLV) wurde durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (kurz: GKV-WSG) mit Wirkung zum 01.01.2009 eingeführt. Regelleistungsvolumina dienen der Verhinderung einer übermäßigen Ausdehnung der Tätigkeit des Arztes und der Arztpraxis.

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