Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen in Gemeinschaftspraxen – Missbrauchskontrolle

Gesetz und Recht

Bei der Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen findet eine Ausschreibung und eine Auswahl unter allen Bewerbern durch den Zulassungsausschuss statt. Durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurde zum 01.01.2013 auch die Möglichkeit des Einzugs des Sitzes gegen Zahlung einer Entschädigung in Höhe des Verkehrswertes der Arztpraxis durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) eingeführt.