Behandlung und Körperverletzung sind nahe beisammen. Die wirksame Einwilligung des Patienten entscheidet darüber, ob eine ärztliche Maßnahme einen rechtmäßigen Heileingriff oder eine rechtswidrige Körperverletzung darstellt. Die Einwilligung des Patienten ist nur wirksam, wenn er zuvor ordnungsgemäß aufgeklärt worden ist.