Gemeinschaftspraxis

In einer Gemeinschaftspraxis schließen sich mehrere Ärzte zur gemeinsamen Berufsausübung zusammen. Die Gemeinschaftspraxis ist eine Unterform der Berufsausübungsgemeinschaft. Verweise Arztrecht Vertragsarztrecht Kooperationsmodelle für Ärzte Berufsausübungsgemeinschaft Weiteres Aktuelles aus dem Medizinrecht Häufige Fragen an den Fachanwalt für Medizinrecht   Autorin der Seite: St. Dönnebrink Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin, bundesweit tätig. Homepage: http://www.jusmedicus.de Anfragen unter: Tel.:… Gemeinschaftspraxis weiterlesen