Bundesmantelverträge sind Verträge zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen (ab 2009 Spitzenverband Bund). Sie konkretisieren die Inhalte des Sozialgesetzbuchs V, wie die Formen der Niederlassung (Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis, ausgelagerte Praxisstätte, Zweigpraxen, überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften, Teilberufsausübungsgemeinschaften und medizinische Versorgungszentren (MVZ)) (siehe unter Kooperationsmodelle für Ärzte) das Verhältnis zu angestellten Ärzten die Vergabe von Arztnummern… Bundesmantelverträge weiterlesen