Im Falle der Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung benötigt der Arzt die Einwilligung des Patienten. Wenn eine Entscheidungsfähigkeit oder Kommunikationsfähigkeit nicht mehr besteht, hält er sich an die Angaben der Patientenverfügung.
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Im Falle der Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung benötigt der Arzt die Einwilligung des Patienten. Wenn eine Entscheidungsfähigkeit oder Kommunikationsfähigkeit nicht mehr besteht, hält er sich an die Angaben der Patientenverfügung.