In einer Berufsausübungsgemeinschaft schließen sich mehrere Ärzte zur gemeinsamen Patientenbehandlung zusammen. Sie teilen sich nicht nur Räume, Geräte und Personal, sondern auch den Patientenstamm. Dabei ist es nicht erforderlich, dass immer mehrere Ärzte gleichzeitig den Patienten behandeln. Die in der Berufsausübungsgemeinschaft tätigen Ärzte haften gemeinsam gegenüber ihren Patienten und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) bzw. den… Berufsausübungsgemeinschaft weiterlesen