Eine Aufklärung des Arztes über Behandlungsalternativen und eine informierte Patienteneinwilligung sind Voraussetzugen für jegliches ärztliches Handeln am Patienten.
Schlagwort: Aufklärung
Behandlung und Körperverletzung
Behandlung und Körperverletzung sind nahe beisammen. Die wirksame Einwilligung des Patienten entscheidet darüber, ob eine ärztliche Maßnahme einen rechtmäßigen Heileingriff oder eine rechtswidrige Körperverletzung darstellt. Die Einwilligung des Patienten ist nur wirksam, wenn er zuvor ordnungsgemäß aufgeklärt worden ist.