Das Arzthaftungsrecht regelt die Haftung des Arztes im Falle einer mangelhaften Vertragserfüllung zwischen ihm und dem Patienten, also in der Regel im Falle einer Fehlbehandlung.
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Das Arzthaftungsrecht regelt die Haftung des Arztes im Falle einer mangelhaften Vertragserfüllung zwischen ihm und dem Patienten, also in der Regel im Falle einer Fehlbehandlung.