Das Arzthaftungsrecht regelt die Haftung des Arztes im Falle einer mangelhaften Vertragserfüllung zwischen ihm und dem Patienten, also in der Regel im Falle einer Fehlbehandlung. Drei große Gebiete werden unterschieden: Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler und Dokumentationsfehler . In der Regel führen nur Behandlungsfehler zur Arzthaftung. Aufklärungs- und Dokumentationsfehler können jedoch zu Beweislastverschiebungen führen und haben daher negative… Arzthaftungsrecht weiterlesen