Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes

Nach Auffassung des BSG sind an die „Fortführung“ einer Praxis i. S. d. § 103 Abs. 4 SGB V strenge Anforderungen zu stellen. Dies soll verhindern, dass es zu gesetzlich nicht gewollten Verkäufen von Zulassungen (ohne dazugehörige Praxis) komme.

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Prof. Dr. Hans-Peter Buscher (Arzt)

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Studium in Freiburg und Wien, biochemische Forschung in Bochum, klinische Ausbildung und Forschung an Universitätsklinik Freiburg, Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie, Habilitation in Freiburg. Chefarzt in Berlin und Frankfurt Oder. Im Ruhestand.

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Von Prof. Dr. Hans-Peter Buscher (Arzt)

Studium in Freiburg und Wien, biochemische Forschung in Bochum, klinische Ausbildung und Forschung an Universitätsklinik Freiburg, Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie, Habilitation in Freiburg. Chefarzt in Berlin und Frankfurt Oder. Im Ruhestand.