Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes

Nach Auffassung des BSG sind an die „Fortführung“ einer Praxis i. S. d. § 103 Abs. 4 SGB V strenge Anforderungen zu stellen. Dies soll verhindern, dass es zu gesetzlich nicht gewollten Verkäufen von Zulassungen (ohne dazugehörige Praxis) komme.

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Prof. Dr. Hans-Peter Buscher (Arzt)

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Von Prof. Dr. Hans-Peter Buscher (Arzt)

Studium in Freiburg und Wien, biochemische Forschung in Bochum über Glykoproteine. Klinische Ausbildung und Forschung über Gallensäuretransport und Cholestase an der Universitätsklinik Freiburg. Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie, Habilitation. Chefarzt in Berlin und Frankfurt (Oder).