Lumbalpunktion

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Die Lumbalpunktion, auch als Liquorpunktion bezeichnet, dient der Gewinnung von Liquor (Liquor cerebrospinalis, Nervenwasser) zur Untersuchung auf Krankheitszeichen und zur Bestimmung des Liquordrucks.


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Indikationen

Eine Lumbalpunktion wird dass indiziert, wenn von der Untersuchung des Liquors zusätzliche Erkenntnisse zu einem neurologischen oder psychiatrischen Krankheitsbild erwartet werden kann. So sind klassische Indikationen eine Meningitis, der Verdacht auf eine Subarachnoidalblutung oder unerklärte Bewusstseinsstörungen. Auch wird eine Lumbalpunktion zur Verabreichung von Medikamenten, z. B. von Chemotherapeutika, und Kontrastmitteln zur Myelographie durchgeführt.

Durchführung

Vorbedingung: Als Vorbedingung für eine Lumbalpunktion ist der Nachweis notwendig, dass keine Gefahr einer Einklemmung der Kleinhirntonsillen besteht. Bei Stauungspapille oder einem fokalen neurologischen Defizit (z. B. Lähmung oder Schwäche eines Körperteils oder fokalen Visusausfalls) sollte ein cerebrales CT (CCT) oder MRT zuvor durchgeführt werden.

Lagerung: Die Linksseitenlagerung ermöglicht die relativ gefahrlose Entnahme von Liquor und zudem die Messung des Liquordrucks. Eine Punktion im Sitzen führt wegen des hydrostatischen Drucks zu einer erhöhten Ausflussgeschwindigkeit des Liquors aus der Kanüle, was in Fällen eines stark erhöhten intrakraniellen Drucks die Gefahr einer Einklemmung erhöht. Zudem ist eine Druckmessung über ein Steigrohr nicht möglich.

Punktion: Zur Punktion wird nach ausgiebiger Desinfektion der Haut bei stark gebeugter Stellung (zur Aufspreizung des Zugangs) eine Lokalanästhesie gesetzt und dann mit einer Liquorpunktionskanüle mit Mandrin zwischen den Dornfortsätzen des 4. und 5. Lumbalwirbels eingegangen. Nach Überwindung eines kleinen Widerstands erreicht die Nadel schließlich den Subarachnoidalraum.

Liquorentnahme: Zur gefahrlosen Abnahme von Liquor und gleichzeitig zur Druckmessung kann nach Entfernung des Mandrins ein ca. 40 cm langes, steril abgeschnittenes Endstück eines Infusionsbestecks angesetzt werden. In ihm steigt der ausfließende Liquor hoch; die Höhe entspricht dem Liquordruck in cm H2O. Er steigt bei aktivem Pressen des Patienten sowie passivem Druck auf den Bauch durch den Untersucher. Durch Umbiegen des Oberrands des Schlauchs und Senkung unter den Pegelstand kann kontrolliert Liquor entnommen werden.

Es werden 4 Röhrchen mit ca. 5(-10) ml Liquor gefüllt:
1. zur Bestimmung der Liquorzellzahl und für zytologische Untersuchungen.
2. zur Bestimmung von Laborparametern wie Gesamteiweiß, Liquorelektrophorese, ggf. Immunelektrophorese, Elektrolyte, Glukose (zum Vergleich ist eine gleichzeitige Blutuntersuchung erforderlich; normalerweise beträgt der Liquorzucke etwa 60% des Blutzuckers) etc.,
3. für virologische und bakteriologische Untersuchungen,
4. zur Untersuchung auf Tuberkulose.

Normaler Liquor

Normaler Liquor ist klar, leicht gelblich. Der Druck beträgt zwischen 5 und 15 (-20) cm H2O.

Besondere Befunde

Direkt bei der Untersuchung können bereits einige pathologische Befunde erhoben werden, so z. B.:

  • Pandy-Reaktion: Tropfen von Liquor können direkt während der Liquorpunktion (bedside) für eine Pandy-Reaktion auf erhöhtes Liquoreiweiß verwendet werden. Man lässt einen Liquortropfen in wassergesättigtes Phenol fallen: wenn sich eine Trübung (durch Eiweißausfällung) bildet, ist der Pandy-Test positiv. Er deutet auf einen Krankheitsprozess, auch wenn der Liquor klar ist.
  • Trüber Liquor weist auf eine erhöhte Zellzahl und damit auf eine bakterielle Infektion. Klarer Liquor schließt jedoch eine Meningitis nicht aus.
  • Blutiger Liquor weist auf eine Subarachnoidalblutung. In diesem Fall sind alle Röhrchen gleichermaßen blutig. Handelt es sich um eine iatrogene, artifizielle Blutung durch die Punktion, so nimmt die Blutbeimischung dagegen von Röhrchen zu Röhrchen ab.
  • Erhöhter Liquordruck: bereits die Grenzwerte um 20 cm H2O sind suspekt; höhere Werte deuten auf einen erhöhten Liquordruck und damit auf einen Krankheitsprozess hin.

Verweise

 


Autor der Seite ist Prof. Dr. Hans-Peter Buscher (siehe Impressum).