Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes: Der Zulassungsausschuss für Ärzte darf einen Bewerber um einen ausgeschriebenen Vertragsarztsitz wegen fehlenden Fortführungswillens ablehnen.
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Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes: Der Zulassungsausschuss für Ärzte darf einen Bewerber um einen ausgeschriebenen Vertragsarztsitz wegen fehlenden Fortführungswillens ablehnen.
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